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Wer durch Krankheit, Unfall oder hohes Alter immer mehr auf Hilfe von Anderen angewiesen ist, kann Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen. Bevor die Pflegekasse zahlt, wird sie prüfen, ob und in welchem Umfang Leistungen überhaupt notwendig und zweckmäßig sind. Die Pflegekasse wird eine Einstufung in einen Pflegegrad vornehmen. Dieser Pflegegrad ist Voraussetzung für alle Leistungen der Pflegekasse. Welchem Pflegegrad Sie zugeordnet werden, ermittelt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen.

Als Pflegesachverständige kann Sie und Ihre Angehörigen in dieser Situation umfassend begleiten und beraten, kann notwendige Pflege eines Pflegebedürftigen fachlich beurteilen, Pflegegrade überprüfen und einschätzen oder Sie dabei unterstützen Ihren Anspruch gegenüber dem jeweiligen Leistungsträger geltend zu machen.

Die Einstufung in den korrekten Pflegegrad eines Pflegebedürftigen wirkt sich unmittelbar auf die finanzielle und personelle Planung ihrer Familie aus. Sie als Pflegebedürftiger oder als Angehöriger müssen in dieser Situation entscheiden, welche Versorgung für Sie die Richtige ist.

Bei der Planung der Pflege und Planung der Versorgung mit erforderlichen Hilfsmitteln unterstütze ich Sie gern, gemeinsam können wir die für Sie persönlich beste Lösung finden.